Whistlelink
    Ihre Beschwerdestelle nach § 13 AGG

    Vertraut von über 5.000 Organisationen weltweit

    Ihre Beschwerdestelle nach § 13 AGG

    § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine Beschwerdestelle einzurichten, an die sich Beschäftigte bei Diskriminierung wenden können. Whistlelink stellt diese Beschwerdestelle bereit — anonym, sicher und rechtskonform.

    G2 Best Usability Winter 2025G2 Users Most Likely To Recommend Winter 2025G2 Best Results Winter 2025G2 Best Support Mid-Market Winter 2025G2 High Performer Winter 2025G2 Easiest To Do Business With Mid-Market Winter 2025
    Warum Whistlelink?

    Eine Plattform. AGG-konform ab dem ersten Tag.

    Alles, was Sie brauchen, um die Anforderungen des § 13 AGG an eine wirksame Beschwerdestelle zu erfüllen — auf einer einzigen Plattform.

    100% anonyme Beschwerden

    Beschäftigte melden Diskriminierung wegen Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität — ohne Angst vor Benachteiligung.

    Vertraulich & verschlüsselt

    Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, keine IP-Erfassung. Die Identität der Beschwerdeführenden bleibt vollständig geschützt.

    Strukturierte Bearbeitung

    Beschwerden gemäß § 13 AGG prüfen, dokumentieren und beantworten — mit lückenlosem Audit-Trail für Arbeitsgerichte und Aufsichtsbehörden.

    Einrichtung in 10 Minuten

    Keine IT erforderlich. Branding hinzufügen, Beschwerdeformular anpassen und Beschwerdestelle live schalten.

    Schutz vor Vergeltung

    Whistlelink unterstützt das Maßregelungsverbot nach § 16 AGG durch nachvollziehbare, manipulationssichere Kommunikation.

    Über 50 Sprachen integriert

    Automatische Übersetzung — wichtig für vielfältige Belegschaften und den Schutz aller AGG-Merkmale.

    99,9%
    Verfügbarkeit
    4,9/5
    G2-Bewertung
    10 Min.
    Einrichtungszeit
    Vertraut von
    Burger King
    KFC
    BDO
    Kvamme Associates
    The Integrity Coordinator
    Morris Law
    Chiomenti
    Grant Flooring
    Espresso House
    Dallmayr
    ECIJA
    Govern & Law
    Burger King
    KFC
    BDO
    Kvamme Associates
    The Integrity Coordinator
    Morris Law
    Chiomenti
    Grant Flooring
    Espresso House
    Dallmayr
    ECIJA
    Govern & Law
    Hirschmann
    Grassfish
    Italiaonline
    Lafert Group
    OneSeal
    Privacy Learning
    Aksilia Group
    Branons
    CPL
    MME
    Ablex
    Izefy
    Digitel NET
    Antas da Cunha
    Esade
    Hirschmann
    Grassfish
    Italiaonline
    Lafert Group
    OneSeal
    Privacy Learning
    Aksilia Group
    Branons
    CPL
    MME
    Ablex
    Izefy
    Digitel NET
    Antas da Cunha
    Esade

    Warum Arbeitgeber Whistlelink als AGG-Beschwerdestelle wählen

    Eine Beschwerdestelle nach § 13 AGG ist gesetzliche Pflicht — und gleichzeitig ein wirksames Instrument für eine diskriminierungsfreie Unternehmenskultur.

    § 13 AGG zuverlässig erfüllen

    Eine erkennbare, zugängliche und funktionsfähige Beschwerdestelle ist Pflicht für jeden Arbeitgeber — unabhängig von der Unternehmensgröße.

    Haftungsrisiken reduzieren

    Eine dokumentierte Beschwerdebearbeitung schützt vor Schadensersatzforderungen nach § 15 AGG und Reputationsschäden.

    Vertrauen der Belegschaft stärken

    Beschäftigte melden Diskriminierung deutlich häufiger, wenn sie einen anonymen, niedrigschwelligen Kanal vorfinden.

    Diskriminierung früh erkennen

    Identifizieren Sie strukturelle Probleme, bevor sie zu Gerichtsverfahren, ADS-Beschwerden oder negativer Presse führen.

    "Whistlelink bietet das höchste Maß an Sicherheit und Vertrauen und gewährleistet vollständige Vertraulichkeit und Compliance im Hinweisgeberschutz. Die Plattform hat unsere interne Meldungsbearbeitung grundlegend verändert."
    Cecilia Axéll Ryttergaard

    Cecilia Axéll Ryttergaard

    CEO, Travel Support Europe

    So funktioniert's

    In Betrieb in 4 einfachen Schritten

    Keine externen Berater. Keine langwierige Implementierung. Eine § 13 AGG-konforme Beschwerdestelle, die vom ersten Tag an funktioniert.

    01

    Beschwerdestelle einrichten

    Logo hinzufügen, Beschwerdeformular auf AGG-Merkmale zuschneiden und die Beschwerdestelle freigeben — in unter 10 Minuten.

    02

    Beschäftigte beschweren sich

    Beschwerden über Web, Mobil oder Telefon — anonym, vertraulich, in über 50 Sprachen.

    03

    Sie prüfen und bearbeiten

    Beschwerden zuweisen, mit Beschwerdeführenden anonym kommunizieren und gemäß AGG dokumentieren.

    04

    Antworten und dokumentieren

    Ergebnis mitteilen, Maßnahmen ergreifen und einen vollständigen Audit-Trail für die Personalakte erstellen.

    FAQ

    Bevor Sie sich entscheiden

    Alles über § 13 AGG und die Whistlelink-Beschwerdestelle.

    § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine Beschwerdestelle einzurichten. Beschäftigte haben das Recht, sich dort zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber, Vorgesetzte, Kolleginnen, Kollegen oder Dritte wegen eines in § 1 AGG genannten Merkmals benachteiligt fühlen.

    Die Pflicht aus § 13 AGG gilt für alle Arbeitgeber — unabhängig von der Unternehmensgröße. Schon ein einziger Beschäftigter genügt, um eine Beschwerdestelle einrichten zu müssen.

    Sie muss bekannt, zugänglich und für Beschwerden tatsächlich erreichbar sein. Beschwerden sind zu prüfen und das Ergebnis ist den Beschwerdeführenden mitzuteilen. Eine Benachteiligung wegen einer Beschwerde ist nach § 16 AGG ausdrücklich verboten.

    Das Gesetz fordert keine Anonymität — in der Praxis nutzen Beschäftigte eine Beschwerdestelle jedoch deutlich häufiger, wenn sie anonym melden können. Whistlelink ermöglicht beides: anonyme und nicht-anonyme Beschwerden mit verschlüsselter Rückkommunikation.

    § 1 AGG schützt vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

    Wer keine funktionierende Beschwerdestelle einrichtet, verstößt gegen § 13 AGG. Das kann im Streitfall die Beweislage zu Lasten des Arbeitgebers verschieben und Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche nach § 15 AGG begünstigen — bis zu drei Bruttomonatsgehälter pro Fall.

    Whistlelink stellt einen verschlüsselten Web- und Telefonkanal bereit, der ausdrücklich auf AGG-Beschwerden zugeschnitten werden kann: anonyme oder offene Meldung, sichere Rückkommunikation, strukturierte Fallbearbeitung, lückenlose Dokumentation und Berichte für Personalabteilung und Rechtsabteilung — einsatzbereit in 10 Minuten.

    Erfüllen Sie § 13 AGG noch heute

    Richten Sie eine rechtskonforme Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in weniger als 10 Minuten ein. Buchen Sie eine kostenlose Demo.

    Keine Kreditkarte erforderlich • Kostenlose Beratung